Wir fordern: Junge Menschen müssen die Zukunft mitgestalten! Denn die Jugend ist die Gesellschaft von morgen. Sie muss also heute schon mitbestimmen und ihre Jugendperspektive einbringen. Für eine gute Zukunft machen wir unsere Bildung besser, gerechter und nachhaltiger – wir nennen das Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).
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Bildung für nachhaltige Entwicklung - jetzt! Handlungsebene Bundesländer
2023 haben wir unsere Forderungen zu BNE und Jugendbeteiligung auf Bundesebene veröffentlicht. Jetzt haben wir die Forderungen um die Handlungsebene der Bundesländer sowie um Handlungsempfehlungen für Bildungsorte ergänzt.
Die Forderungen und Handlungsempfehlungen sollen dazu beitragen, dass BNE im Bildungssystem schneller umgesetzt wird. Vor allem sollen junge Menschen dabei aktiv mitgestalten und -entscheiden. Unsere Forderungen und Empfehlungen sind in 7 Handlungsfelder auf Ebene der Bundesländer und Bildungsorte untergliedert:
I. Engagement fördern
II. Kinder – und Jugendbeteiligung stärken
III. Bildungsgerechtigkeit und Antidiskriminierung
IV. Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Sinne von BNE
V. Zukunftsorientierte Bildungspolitik
VI. Transformative Wissenschaft und Institutionen
VII. Verankerung von BNE im Bildungssystem
Handlungsebene Bundesländer
I. Engagement fördern
Ehrenamt soll für alle leichter möglich werden – egal ob in der Schule, im Sport, in der Kultur oder im sozialen Bereich. Dafür sollen Engagementangebote besser anerkannt, finanziell unterstützt und durch mehr Freiräume in Bildungseinrichtungen gestärkt werden. So können alle Menschen selbstbestimmt aktiv werden und ihre Ideen für die Gesellschaft einbringen.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in Deutschland ist in der Kultur, der Bildung, dem sozialen und ökologischen Bereich, der Politik, dem Sport und vielen weiteren Lebensbereichen vertreten. Indem wir Menschen, jung oder alt, durch Freiräume, barrierearme Zugänge und finanzielle Ressourcen motivieren, nachhaltig aktiv zu werden, entfalten wir eine transformative Kraft, die durch Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit lebt.
Ziel 1: Engagement gesamtgesellschaftlich ermöglichen
1. Ab sofort werden in allen Ländern Ehrenamtskarten für gesellschaftliches Engagement mit gleichen Kriterien eingeführt und gegenseitig anerkannt.
2. Ab 2027 werden die von Bund und Ländern geförderten Stipendien als Chancen-, Bildungs- und Ehrenamtsstipendien unter Beteiligung junger Menschen, neu strukturiert. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) sowie alle weiteren Stipendiengebende informieren über diese Angebote auf einer bundesweit einheitlichen Webseite.
3. Ein qualitativer Ausbau der bereits bestehenden Freiwilligendienste wird ab sofort mit finanzieller Unterstützung der Träger-Einrichtungen, einer Bezahlung der Freiwilligen, die mindestens am BAföG-Höchstsatz orientiert ist, und kostenlosen Deutschlandtickets veranlasst. Darüber hinaus braucht es eine gesteigerte Wertschätzung durch Anrechnungsmöglichkeiten auf Ausbildung/Studium.
Ziel 2: Freiräume für Engagement schaffen
4. In allen Bildungseinrichtungen werden bis 2030 Freiräume zum eigenständigen Lernen, Initiieren von eigenen inter- und transdisziplinären (Lehr- und Lern-) Projekten und Wahrnehmen von Engagement-Möglichkeiten innerhalb wie außerhalb des Bildungsortes geschaffen.
5. Engagement innerhalb wie außerhalb des Bildungsortes wird im Rahmen des Lehrens und Lernens bestärkt, honoriert und anerkannt.
II. Kinder- und Jugendbeteiligung stärken
Junge Menschen sollen stärker in politische Entscheidungen und an Bildungseinrichtungen mit einbezogen werden. Dafür sollen sie Mitbestimmungsrechte bekommen, ihre Ideen anerkannt und Engagement in Demokratiebildung gefördert werden. So lernen sie Demokratie praktisch zu gestalten und ihre Perspektiven einzubringen.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Junge Menschen sind die Zukunft und sind unmittelbar von den Entscheidungen und Herausforderungen der Gegenwart betroffen. Die Stärkung wirksamer Kinder- und Jugendbeteiligung ist entscheidend, um junge Menschen in den demokratischen Prozess einzubeziehen und ihre Perspektiven und Anliegen angemessen zu berücksichtigen, denn Demokratie muss erlernt, gelebt und gestaltet werden.
Ziel 1: Demokratiebildung und politische Bildung stärken
1. Bis 2027 wird in den Bildungsgesetzen der Länder verankert, dass Lernende paritätisch an der Leitung der Bildungsorte beteiligt werden und stimmberechtigt mitentscheiden. Dies geschieht im Rahmen der Kapazitäten junger Menschen und wird unter anderem finanziell honoriert.
2. Die Bildungsgesetze der Länder werden überarbeitet, um Bildungsorte im Sinne des Whole Institution Approachs (WIA) partizipativ zu gestalten und Beteiligung der Lernenden zu stärken.
3. Demokratiebildung (im Rahmen von BNE) wird durch Förderprogramme für Bildungsangebote gestärkt. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit demokratiefördernden non-formalen und informellen Bildungsorten zu empfehlen.
Ziel 2: Beteiligung gesetzlich verankern
4. Die Kinderrechte werden bis 2027 im Grundgesetz unter Bezugnahme auf die UN-Kinderrechtskonvention verankert.
5. Für alle kommenden Landtags- sowie Kommunalwahlen ab 2027 wird das aktive und passive Wahlrecht auf 16 Jahre gesenkt.
6. Das Recht auf Beteiligung für Bürger*innen, einschließlich junger Menschen, soll in allen Ländern und Kommunen verankert werden. Dabei ist klarzustellen, dass dieses über bestehende Regelungen, etwa die Ausführungsgesetze zum SGB VIII oder die einzelnen Kommunalordnungen hinausgeht.
Ziel 3: Kinder- und Jugendbeteiligung auf Kommunal- und Landesebene unterstützen und ausbauen
7. Die Länder schaffen langfristig angelegte Beteiligungsformate, deren Umsetzung finanziell unterstützt und strukturell, unter anderem mit hauptamtlichen Strukturen, integriert wird.
Ziel 4: Kinder- und Jugendbeteiligung in Bildungsorten unterstützen und ausbauen
8. Die Länder stellen Bildungsorten Ressourcen zur Verfügung, sodass junge Menschen niedrigschwellig Weiterbildungs- und Fortbildungsangebote zu Beteiligung nutzen können.
9. Wirksame Jugendbeteiligung wird bei der Umsetzung des Startchancen-Programms ambitioniert umgesetzt.
III. Bildungsgerechtigkeit und Antidiskriminierung
Bildung soll für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein – unabhängig von Herkunft, Identität oder finanzieller Lage. Dafür sollen Lernende besser unterstützt, Bildungsangebote kostenfrei zugänglich und psychische Gesundheit sowie sichere Lernräume gefördert werden. Außerdem sollen alle Bildungswege anerkannt und die Chancen für jede*n verbessert werden.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Als Leitperspektive der Vereinten Nationen ist „Leave no one behind“ das zentrale, transformative Versprechen der Agenda 2030 sowie der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). In der Bildung bedeutet das, allen Menschen die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe, unabhängig der eigenen Herkunft, Identität oder Fähigkeiten zu ermöglichen.
Ziel 1: Allen Menschen Bildung gleichermaßen ermöglichen
1. Die beratende und ideelle Förderung von Lernenden wird ausgebaut, um gerechte Start- und Entwicklungschancen unabhängig von der finanziellen Situation zu gewährleisten.
2. Die für Bildung benötigten materiellen und nicht-materiellen Ressourcen werden für alle Lernenden kostenfrei zugänglich gemacht.
3. Bund und Länder erarbeiten gemeinsam ein Ganztagskonzept, das auf freiwilliger Basis und im Sinne der BNE einen Zugang zu kulturellen, kreativen oder sportlichen Angeboten schafft, um so Chancengerechtigkeit zu fördern.
4. Bund und Länder sorgen gemeinsam dafür, dass die Grundbedürfnisse aller Lernenden, wie der Zugang zu medizinischer Versorgung, gesunder Ernährung, einer sicheren Wohnsituation und finanzieller Absicherung gewährleistet werden.
5. Kostenfreie Deutschkurse werden gefördert und durch staatliche oder zivilgesellschaftliche Träger umgesetzt, um Sprachbarrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen.
Ziel 2: Psychische Gesundheit in allen Bildungsorten priorisieren und schützen
6. Auf Landesebene wird ein Awareness- und Sensibilisierungskonzept für Bildungsorte erarbeitet, das von diesen individuell angepasst werden kann. Der Prozess der Erarbeitung und Implementierung wird von den Ländern finanziell unterstützt und durch Weiterbildungen begleitet.
7. Die Aufklärung über psychische Krankheiten wird im Bildungsalltag fest verankert und Enttabuisierung gefördert, insbesondere für Fachkräfte, aber auch direkt für Lernende.
8. Lernstrukturen werden an die verschiedenen Voraussetzungen und Bedürfnisse junger Menschen angepasst.
Ziel 3: Lernräume als Schutzräume gestalten
9. In den Bildungsorten werden multiprofessionelle Teams mit Gesundheitsdiensten, Sozialarbeitenden, Sonderpädagog*innenund Therapeut*innen eingerichtet.
10. Alle Bildungsorte werden strukturell so aufgestellt, dass alle jungen Menschen, ob mit hohem oder niedrigem Förderbedarf, dort sicher lernen können.
11. An allen Bildungsorten werden von Arbeitskontext und Benotung unabhängige Anlaufstellen und safer spaces finanziell und personell gefördert, in denen von Diskriminierung betroffene Menschen frei ihre Perspektiven teilen, sich zurückziehen, gegenseitig unterstützen können und Empowerment durch Mitarbeitende erfahren.
12. Lehrinhalte werden reflektiert und angepasst, um eine kritische Auseinandersetzung mit kolonialen Strukturen und eurozentrischen Perspektiven zu fördern und eine breitere Vielfalt an Perspektiven und kulturellen Hintergründen im Sinne von BNE einzubeziehen.
Ziel 4: Ansehen und Chancen aller Bildungswege stärken
13. Die Voraussetzungen für Auszubildende und Studierende werden verbessert. Dazu gehört die Sicherstellung gleicher finanzieller Unterstützung und Vorteile, wie beispielsweise die Ausweitung des Werkstudierenden-Privilegs auf die Ausbildung.
IV. Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Sinne von BNE
Lehrende und Entscheidungsträger*innen sollen besser auf BNE vorbereitet werden. Dazu werden Aus-, Fort- und Weiterbildungen eingeführt, die Wissen und praktische Handlungsempfehlungen vermitteln. So können Bildungsorte zukunftsfähig, inklusiv und bedürfnisorientiert gestaltet werden.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Lehrende können nur das lehren, was sie selbst vorher gelernt haben. Deswegen braucht es den WIA sowie die kontextbezogene Thematisierung von BNE in der Ausbildung von Lehrenden. Darüber hinaus müssen sowohl die Mitarbeitenden der Lerneinrichtung als auch die Entscheidungsträger*innen im Bildungssystem in den Konzepten und Inhalten von BNE weitergebildet werden.
Ziel 1: Fortbildung für Entscheidungsträger*innen einführen
1. Ab sofort werden BNE-Fortbildungen für Leitungen aller Bildungsorte aller Bildungsbereiche gefördert und ausgebaut. Die Möglichkeit zur Verpflichtung einer Fortbildung zur festen Implementierung von BNE wird geprüft.
2. Ab der nächsten Legislatur werden Fortbildungen für (angehende) Bildungspolitiker*innen, Mitarbeiter*innen von Ministerien sowie der öffentlichen Verwaltung zu BNE angeboten.
3. Für Mitarbeitende der Bildungsministerien und -verwaltung werden regelmäßige Schulungen zu inklusiven Lernumgebungen, Machtstrukturen und Antidiskriminierung bereitgestellt.
Ziel 2: Aus-, Fort- und Weiterbildung von Akteur*innen an Bildungsorten transformieren
6. Die Aus-, Fort und Weiterbildung aller Lehrenden in allen Bildungsbereichen wird inhaltlich und methodisch an BNE ausgerichtet. Das bedeutet:
• mehr Praxisphasen, mit direktem Feedback und Evaluation von Lernenden, sowie Kooperationen mit non-formalen und informellen Bildungsorten • Fokus auf den Erwerb didaktisch-pädagogischer Kompetenzen, um eine bedürfnisorientierte Begleitung der Lernenden zu gewährleisten • Strategien zur Förderung von psychischer Gesundheit der Lernenden und Lehrenden, Machtstrukturen und Antidiskriminierung
7. Schulungsmöglichkeiten für alle Akteur*innen in Bildungsorten werden eingerichtet und gefördert, um Beteiligungsangebote an Bildungsorten barrierefrei und divers zu gestalten.
V. Zukunftsorientierte Bildungspolitik
BNE soll in allen Bildungsbereichen gestärkt werden, um Gesellschaft und Bildungssystem zukunftsfähig zu gestalten. Dazu werden Förderungen ausgebaut, staatliche Finanzierungen auf Nachhaltigkeit geprüft und Gesetze gemeinsam mit Expert*innen und jungen Menschen entwickelt. Außerdem sollen formale, non-formale und informelle Bildungsangebote besser vernetzt werden, damit Lernen vielfältig und wirksam ist.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Der deutsche Rechtsstaat hat sich im Grundgesetz, Art. 20a, zum Schutz der zukünftigen Generationen verpflichtet. Eine zukunftsfähige Bildungspolitik erkennt BNE als Teil reflexiver politischer Meinungsbildung an und versteht, dass es für eine Transformation in der Gesellschaft auch eine Transformation im Bildungssystem braucht.
Ziel 1: BNE in allen Bildungsbereichen fördern
1. Eine am Nationalen Aktionsplan BNE orientierte, niedrigschwellige Förderrichtlinie zur strukturellen Stärkung von BNE-Akteur*innen wird bis 2030 etabliert und umgesetzt.
Ziel 2: Nachhaltigkeitsziele als Leitfaden staatlicher Finanzierungen setzen
2. Finanzierungen der Landes- und Bundesregierungen werden ab 2027 auf nachhaltige Entwicklung, Zukunfts- und Generationengerechtigkeit geprüft.
Ziel 3: Wissenschaftlich fundierte Gesetze unter Beteiligung der Gesellschaft erarbeiten
3. Gesetzesentwürfe, JFMK- und KMK-Beschlüsse werden vor der Verabschiedung auf Zukunfts- und Generationengerechtigkeit, sowie deren Beitrag zur Umsetzung von BNE im Bildungssystem geprüft.
4. Es wird ein Expert*innenrat einberufen, welcher sich aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, sowie Lernenden und insbesondere auch jungen Menschen, zusammensetzt. Dieser berät Entscheidungsträger*innen in Sachen Bildung (z.B. im Bundestag oder in der KMK) und vertritt die Stimme aller relevanten Stakeholder*innen in Entscheidungsprozessen.
Ziel 4: Non-formale/informelle und formale Bildung zusammendenken
5. Die Einbindung non-formaler und informeller Bildungsangebote in die formale Bildung wird finanziell und strukturell unterstützt, um Synergien zu nutzen und den Lernenden Bildung auf verschiedene Weisen zu ermöglichen.
VI. Transformative Wissenschaft und Institutionen
BNE soll an allen Bildungsorten nachhaltige Veränderungen bewirken. Dafür wird transformative Wissenschaft gefördert, Forschungsprojekte werden partizipativ gestaltet und Reallabore unterstützt, um Wissen praktisch umzusetzen. Außerdem werden Bildungsorte nachhaltig gebaut, energetisch optimiert und nach dem WIA-Ansatz entwickelt, damit Lernen und Klimaschutz Hand in Hand gehen.
Hier geht es zur ganzen Forderung
BNE führt mit breiter Kommunikation und Unterstützung zu nachhaltigen Veränderungen aller Bildungsorte, die im Sinne des WIA angegangen und beschleunigt werden müssen. Transformative Wissenschaft liefert dabei Grundlagen für die Bekämpfung von Krisen, kann zur Resilienz der Gesellschaft beitragen und Entscheidungen auf Erkenntnisgrundlagen ermöglichen.
Ziel 1: Transformative Wissenschaft fördern
1. Zivilgesellschaftliche Vertreter*innen werden ab sofort durch Projektbeiräte an der Definition von Forschungsprogrammen auf Landesebene beteiligt.
2. Für Forschungsmittel der öffentlichen Hand werden Nachhaltigkeitsstandards der Forschungsarbeit entwickelt und ab 2027 in allen Ausschreibungen berücksichtigt.
Ziel 2: Reallabore ausbauen und Umsetzung der Erkenntnisse im Wissenschaftssystem fördern
3. Reallabore werden in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen verstärkt finanziell und ideell gefördert.
Ziel 3: Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des WIA umsetzen
4. Bis 2027 werden für alle Unternehmungen, die den Betrieb von Bildungsorten betreffen, Standards aus dem WIA entwickelt.
5. Zur Umsetzung dieser Standards werden Bildungsorte finanziell wie personell unterstützt und Lernende beteiligt.
6. Bildungsorte werden nachhaltig gestaltet, indem der Energieverbrauch von Gebäuden im Sinne des Pariser Klimaabkommens reduziert und erneuerbare Energien ausgebaut werden. Außerdem wird der Bau nach Schwammprinzip mit Entsiegelung der Flächen und gutem Klima gefördert.
VII. Verankerung von BNE im Bildungssystem
BNE soll fest in allen Bildungsbereichen verankert werden. Bund, Länder und die KMK arbeiten zusammen, um BNE strategisch, verbindlich und finanziell unterstützt umzusetzen. Außerdem werden BNE-Kompetenzen an Bildungsorten gefördert und durch Peer-to-Peer-Lernen gestärkt.
Hier geht es zur ganzen Forderung
BNE ist ein zentraler Schlüssel zur Verwirklichung der SDGs. Um die Wirksamkeit von BNE zu stärken, ist die strukturelle Verankerung von BNE in allen Bildungsbereichen weiter und verstärkt zu fördern. Bund und Länder müssen transparent nachvollziehbar machen, wie sie ihren Verpflichtungen angesichts der Herausforderung nachkommen wollen. Im politischen Handeln bedarf es einer klaren Priorisierung, einer stärkeren Kohärenz und überzeugenden Verbindlichkeit.
Ziel 1: BNE in Bund und Ländern im Bildungssystem verankern
1. Für die Verankerung und Umsetzung von BNE im Bildungssystem werden regelmäßige, mehrmals jährlich stattfindende Treffen zwischen Bund und Ländern auf Handlungsebene im Anschluss an den nächsten Bildungsgipfel 2026 eingerichtet. Dabei soll ein stetiger Austausch- und Beschlussvorbereitungsprozess entstehen, welcher die Transformation des deutschen Bildungssystems unter Einbindung weiterer relevanter Stakeholder*innen – insbesondere der Lernenden – voranbringt.
2. Die KMK setzt sich für eine verbindliche und ambitionierte Umsetzung von BNE als Grundkonzept des Bildungssystems ein.
3. Der Nationale Aktionsplan BNE wird Teil der BNE-Strategien, welche dann mit ausreichend finanziellen wie personellen Mitteln sowie Beteiligungsmöglichkeiten ausgestattet werden.
4. BNE wird in politischen Leitpapieren auf allen Ebenen sowie in Bildungs- und Lehrplänen in allen Bildungsbereichen und den damit verbundenen Prüfungsanforderungen stärker verankert.
Ziel 2: Entwicklung von BNE-Kompetenzen fördern
5. An Bildungsorten werden BNE-Kompetenzen gefördert. Dafür werden bestehende Bildungsmodule und Lehrpläne überarbeitet und neue geschaffen.
6. Das Peer-to-Peer Konzept wird in die Lehrpläne integriert.
Engagement soll in allen Bildungseinrichtungen mehr Raum bekommen und stärker wertgeschätzt werden. Dafür sollen Freiräume für eigene Projekte entstehen und freiwilliges Engagement auch im Unterricht anerkannt und belohnt werden – zum Beispiel durch Erwähnungen im Zeugnis oder Leistungspunkte. So können junge Menschen ihre Interessen einbringen und Verantwortung übernehmen.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in Deutschland ist in der Kultur, der Bildung, dem sozialen und ökologischen Bereich, der Politik, dem Sport und vielen weiteren Lebensbereichen vertreten. Indem wir Menschen, jung oder alt, durch Freiräume, barrierearme Zugänge und finanzielle Ressourcen motivieren, nachhaltig aktiv zu werden, entfalten wir eine transformative Kraft, die durch Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit lebt.
Ziel 1: Freiräume für Engagement schaffen
1. In allen Bildungseinrichtungen werden bis 2030 Freiräume zum eigenständigen Lernen, Initiieren von eigenen inter- und transdisziplinären (Lehr- und Lern-) Projekten und Wahrnehmen von Engagementmöglichkeiten innerhalb wie außerhalb des Bildungsortes geschaffen. Das beinhaltet unter anderem die Integration von interdisziplinärem Lernen durch Engagement.
2. Engagement innerhalb wie außerhalb des Bildungsortes wird im Rahmen von Unterricht und Lehrveranstaltungen bestärkt, honoriert und anerkannt. Dies kann beispielsweise durch Freiräume, die Erwähnung auf Zeugnisdokumenten, die Möglichkeit einer Prüfungsersetzung oder durch die Vergabe von Leistungspunkten für Studiengänge umgesetzt werden.
II. Kinder- und Jugendbeteiligung stärken
Junge Menschen sollen in Bildungseinrichtungen und der Politik stärker mitentscheiden können. Bildungsorte werden dafür partizipativer gestaltet, demokratische Bildung wird ausgebaut und Lernende sollen überall echte Mitbestimmungsrechte erhalten. Gleichzeitig sollen Beteiligungsangebote inklusiv, barrierearm und vielfältig gestaltet werden, damit alle jungen Menschen ihre Stimme wirksam einbringen können.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Junge Menschen sind die Zukunft und sind unmittelbar von den Entscheidungen und Herausforderungen der Gegenwart betroffen. Die Stärkung wirksamer Kinder- und Jugendbeteiligung ist entscheidend, um junge Menschen in den demokratischen Prozess einzubeziehen und ihre Perspektiven und Anliegen angemessen zu berücksichtigen, denn Demokratie muss erlernt, gelebt und gestaltet werden.
Ziel 1: Demokratiebildung und politische Bildung stärken
1. Bildungsorte werden im Sinne des Whole Institution Approachs (WIA) partizipativ gestaltet. Damit wird die Mit- und Selbstbestimmung der Lernenden in den Rahmenstrukturen der Bildungsorte und in den Lehrumgebungen gestärkt. Bis 2025 werden bundesweit finanzielle Anreize für Bildungsorte geschaffen, Lernende dauerhaft als Entscheidungsträger*innen einzubeziehen und an der Leitung der Bildungsorte zu beteiligen (z.B. Einsatz als studentische Präsidentinnen etc.).
2. Demokratiebildung wird in Bildungsorten gestärkt. Dabei ist eine enge und verbindliche Zusammenarbeit von formellen mit in- und non-formellen Bildungsorten essenziell.
Ziel 2: Beteiligung der Lernenden
3. Lernende werden paritätisch an der Leitung der Bildungsorte beteiligt und entscheiden stimmberechtigt mit (z.B. Einsatz als studentische Präsidentinnen oder Schülerinnen-Direktor*innen, sowie weiteren Entscheidungsgremien etc.).
4. Zur Bundestagswahl 2025 wird das aktive und passive Wahlrecht auf 16 Jahre gesenkt.
III. Bildungsgerechtigkeit und Antidiskriminierung
Alle jungen Menschen sollen die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe haben – unabhängig von Herkunft, Identität oder Fähigkeiten. Dafür werden Ganztagsangebote ausgebaut, Grundbedürfnisse besser abgesichert, psychische Gesundheit gestärkt und Bildungsorte zu sicheren, vielfältigen Räumen gemacht. Außerdem soll deutlich werden, dass alle Bildungswege wertvoll sind und ihren eigenen Beitrag zur Gesellschaft leisten.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Als Leitperspektive der Vereinten Nationen ist „Leave no one behind“ das zentrale, transformative Versprechen der Agenda 2030 sowie der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). In der Bildung bedeutet das, allen Menschen die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe, unabhängig der eigenen Herkunft, Identität oder Fähigkeiten zu ermöglichen.
Ziel 1: Allen Menschen Bildung gleichermaßen ermöglichen
1 An Bildungsorten wird ein Ganztagskonzept erarbeitet, das auf freiwilliger Basis und im Sinne der BNE einen Zugang zu kulturellen, kreativen oder sportlichen Angeboten schafft, um so Chancengerechtigkeit zu fördern.
2. Bildungsorte setzen sich dafür ein, dass die Grundbedürfnisse aller Lernenden, wie der Zugang zu medizinischer Versorgung, gesunder Ernährung, einer sicheren Wohnsituation und finanzieller Absicherung gewährleistet werden. Dafür arbeiten sie aktiv mit Politik, Jugendhilfe, Sozialarbeit und Zivilgesellschaft zusammen.
3. In Bildungsorten werden individuelle Unterstützungsangebote integriert und ausgebaut, sodass Lernende bei Bedarf kostenfrei Nachhilfe und Beratung in Anspruch nehmen können.
Ziel 2: Psychische Gesundheit in allen Bildungsorten priorisieren und schützen
4. Alle Bildungsorte fördern einen Kulturwandel, der den aktuell herrschenden Leistungsdruck durch allgemeine Achtsamkeit und Lerninteresse ersetzt.
5. Die Aufklärung über psychische Krankheiten und den Umgang damit findet an allen Bildungsorten für Fachkräfte und Lernende statt.
6. Alle Bildungsorte schaffen Rückzugsorte und Strukturen, welche es Lernenden, Mitarbeitenden und Lehrenden ermöglicht, sich in stressigen oder überfordernden Situationen zurückzuziehen und sich Hilfe zu suchen, ohne deswegen verurteilt zu werden.
7. An Bildungsorten wird ein Gremium eingerichtet, welches ein Awarenesskonzept erarbeitet, damit Menschen sich möglichst sicher fühlen und bestmöglich vor Diskriminierung, Mobbing, usw. geschützt werden. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Gewaltprävention in den eigenen Macht- und Hierarchiestrukturen des Bildungssystems, um Missbrauch vorzubeugen und aktiv gegen Machtungleichgewichte vorzugehen.
8. Lernstrukturen werden an die verschiedenen Voraussetzungen und Bedürfnisse junger Menschen angepasst.
Ziel 3: Lernräume als Schutzräume gestalten
9. In den Bildungsorten werden multiprofessionelle Teams mit Gesundheitsdiensten, Sozialarbeitenden, Sonderpädagog*innen und Therapeut*innen eingerichtet.
10. Alle Bildungsorte werden strukturell so aufgestellt, dass alle jungen Menschen, ob mit hohem oder niedrigem Förderbedarf, dort sicher lernen können.
11. An allen Bildungsorten werden safer spaces eingerichtet, in denen von Diskriminierung betroffene Menschen frei ihre Perspektiven teilen, sich zurückziehen, gegenseitig unterstützen können und Empowerment durch Mitarbeitende erfahren.
12. Lehrinhalte werden reflektiert und angepasst, um eine kritische Auseinandersetzung mit kolonialen Strukturen und eurozentrischen Perspektiven zu fördern und eine breitere Vielfalt an Perspektiven und kulturellen Hintergründen im Sinne von BNE einzubeziehen.
Ziel 4: Ansehen und Chancen aller Bildungswege stärken
13. An Bildungsorten wird vermittelt, dass Bildungswege und -abschlüsse auf ihre je eigene Weise wichtig für die Gesellschaft sind.
IV. Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Sinne von BNE
Lehrende und Verantwortliche im Bildungssystem sollen besser auf nachhaltige Bildung vorbereitet werden. Deshalb werden Fort- und Weiterbildungen ausgebaut, die Angebote zu BNE, Leadership, Antidiskriminierung und psychischer Gesundheit praxisnah vermitteln. So können Bildungsorte inklusiver, moderner und wirkungsvoller gestaltet werden.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Ziel 1: Fortbildung für Entscheidungsträger*innen einführen
1. Entscheidungsträger*innen von Bildungsorten besuchen Fortbildungen zur Implementierung von BNE an ihrem Bildungsort, zur Umsetzung des WIAs sowie Leadership für nachhaltige Entwicklung.
Ziel 2: Aus-, Fort- und Weiterbildung von Akteur*innen an Bildungsorten transformieren
2. Die Aus-, Fort und Weiterbildung aller Lehrenden in allen Bildungsbereichen wird inhaltlich und methodisch an BNE ausgerichtet. Das bedeutet:
• regelmäßige Fortbildungen zur Befähigung und Ermutigung, Bildungsprogramme anzupassen, BNE umzusetzen und ansprechend zu vermitteln • mehr Praxisphasen, mit direktem Feedback und Evaluation von Lernenden, sowie Kooperationen mit non-formalen und informellen Bildungsorten • Strategien zur Förderung von psychischer Gesundheit der Lernenden und Lehrenden, Machtstrukturen und Antidiskriminierung
3. Schulungsmöglichkeiten für alle Akteur*innen in Bildungsorten werden zur Verfügung gestellt, um Beteiligungsangebote an Bildungsorten barrierefrei und divers zu gestalten.
V. Zukunftsorientierte Bildungspolitik
Bildung soll sich gemeinsam mit der Gesellschaft weiterentwickeln, damit zukünftige Generationen gut geschützt sind. Lernende, Lehrende und Mitarbeitende gestalten deshalb Veränderungen an ihren Bildungsorten zusammen, setzen BNE praktisch um und treten gemeinsam in den Austausch mit Politik und Trägern. Durch regelmäßige Evaluationen und aktive Mitgestaltung können junge Menschen Verbesserungen direkt anstoßen.
Hier geht es zur ganzen Forderung
Der deutsche Rechtsstaat hat sich im Grundgesetz, Art. 20a, zum Schutz der zukünftigen Generationen verpflichtet. Eine zukunftsfähige Bildungspolitik erkennt BNE als Teil reflexiver politischer Meinungsbildung an und versteht, dass es für eine Transformation in der Gesellschaft auch eine Transformation im Bildungssystem braucht.
Ziel 1: Bildungsorte gemeinsam gestalten
1. Lernende, Mitarbeitende und Lehrende arbeiten gemeinsam an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans BNE in ihrem Bildungsort. Lernende sollen erleben, wie BNE lokal gedacht und national umgesetzt wird.
2. In Veränderungsprozessen gehen Lernende, Mitarbeitende und Lehrende gemeinsam auf Politiker*innen und Träger-Einrichtungen der Bildungsorte zu, um alle Perspektiven abzudecken und Dringlichkeiten stärker vermitteln zu können.
3. Bildungsorte führen eine Evaluationsrichtlinie ein, nach der alle Lehrenden regelmäßig durch von ihnen Lernende evaluiert werden. Im Anschluss prüfen die Bildungsorte die Umsetzung möglicher Anpassungen, die sich aus der Evaluation ergeben. Darauf aufbauend werden Lernende aktiv in die Entwicklung neuer Ideen für Anpassungen und Weiterentwicklungen einbezogen.
VI. Transformative Wissenschaft und Institutionen
Bildungsorte sollen nachhaltig und klimafreundlich gestaltet werden, damit Lernen im Einklang mit Umwelt und Gesellschaft möglich ist. Alle Entscheidungen erfolgen nach dem WIA-Prinzip, Energie- und Ressourcennutzung werden optimiert und Barrierefreiheit sowie klimafreundliche Mobilität sichergestellt. Lernende werden dabei aktiv eingebunden, gestalten Projekte mit und sammeln praktische Erfahrungen für mehr Selbstwirksamkeit.
Hier geht es zur ganzen Forderung
BNE führt mit breiter Kommunikation und Unterstützung zu nachhaltigen Veränderungen aller Bildungsorte, die im Sinne des WIA angegangen und beschleunigt werden müssen. Transformative Wissenschaft liefert dabei Grundlagen für die Bekämpfung von Krisen, kann zur Resilienz der Gesellschaft beitragen und Entscheidungen auf Erkenntnisgrundlagen ermöglichen.
Ziel 1: Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des WIA umsetzen
1. Alle Entscheidungen, die den Betrieb von Bildungsorten betreffen, werden im Sinne des WIA getroffen.
2. Bis Ende 2027 werden Nachhaltigkeitsstrategien etabliert und umgesetzt, die mit dem 1,5°C-Ziel kompatibel sind. Außerdem wird unter Beteiligung aller Akteur*innen ein verantwortungsvolles Umweltmanagement eingeführt.
3. Bildungsorte werden nachhaltig gestaltet, indem der Energieverbrauch von Gebäuden im Sinne des Pariser Klimaabkommens reduziert und erneuerbare Energien ausgebaut werden. Außerdem wird der Bau nach Schwammprinzip mit Entsiegelung der Flächen und gutem Klima gefördert.
4. Bildungsorte werden barrierearm für alle Menschen gestaltet und die Erreichbarkeit mit bedarfsgerechten und klimafreundlichen Mobilitätskonzepten für alle gewährleistet. Auch Dienstreisen, Fahrten und Exkursionen an Bildungsorten werden klimaneutral umgesetzt.
5. Zur Umsetzung von BNE stellen Bildungsorte unter anderem kostenfreie Lern- und Arbeitsmittel, saisonal und regional produziertes Essen sowie Periodenprodukte zur Verfügung und fördern den Bau von grünen Klassenzimmern oder offenen Lernwerkstätten.
6. Bei allen vorangegangenen Punkten bestimmen die Lernenden von der Idee bis zur Umsetzung gleichberechtigt mit. Dabei können direkt Projektplanung und -gestaltung sowie Handwerk gelernt und Selbstwirksamkeitserfahrungen gemacht werden.
VII. Verankerung von BNE im Bildungssystem
BNE soll fest in allen Bildungsorten verankert werden, um zukunftsfähiges Lernen und Gestalten zu fördern. Bildungsangebote werden so gestaltet, dass junge Menschen kritisch denken, Verantwortung übernehmen und eigene Lösungswege entwickeln können. Dazu werden BNE-Kompetenzen systematisch vermittelt, Lehrpläne angepasst und Peer-to-Peer-Lernen gestärkt.
Hier geht es zur ganzen Forderung
BNE ist ein zentraler Schlüssel zur Verwirklichung der SDGs. Um die Wirksamkeit von BNE zu stärken, ist die strukturelle Verankerung von BNE in allen Bildungsbereichen weiter und verstärkt zu fördern. Bund und Länder müssen transparent nachvollziehbar machen, wie sie ihren Verpflichtungen angesichts der Herausforderung nachkommen wollen. Im politischen Handeln bedarf es einer klaren Priorisierung, einer stärkeren Kohärenz und überzeugenden Verbindlichkeit.
Ziel 1: BNE als Leitperspektive der Bildungsorte verankern
1. BNE wird als Leitperspektive für die Bildungsarbeit und ihre ganzheitlichen Entwicklungsprozesse in allen Bildungsorten implementiert, um zukunftsorientierte Gestaltungsorte im Sinne des WIA für den transformativen Wandel zu schaffen.
2. Dazu wird an Bildungsorten ein ganzheitliches Bildungsverständnis gefördert, das für ein Lebenslanges Lernen motiviert, eine kritische Auseinandersetzung mit Krisen ermöglicht und Chancen bietet, eigene Lösungswege und Perspektiven zu entwickeln.
Ziel 2: Entwicklung von BNE-Kompetenzen fördern
3. BNE fördert die für die Auseinandersetzung mit (nicht) nachhaltiger Entwicklung notwendigen Kompetenzen z.B. nach dem Konzept der Gestaltungskompetenz oder der Agenda 2030. Besonders betont werden sollte dabei die Förderung von kritischem Denken, Verantwortungsübernahme und die Thematisierung von Werten sowie Ethik.
4. Zur Kompetenzentwicklung und zur Förderung von Inter- und Transdisziplinarität werden bestehende Bildungsmodule und Lehrpläne überarbeitet und neue geschaffen. Dabei wird BNE als verbindlich in das Kerncurriculum der Bildungseinrichtung übernommen.
5. Das Peer-to-Peer Konzept wird über die Lehrpläne an Bildungsorten etabliert, wodurch das Ziel, Lernen und Lehren auf Augenhöhe in allen Lernkontexten möglich zu machen, gefördert wird.